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Feuerungskontrolle

Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl-, Gasheizungen oder Holzfeuerungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man drei obligatorische Kontrollarten:  

Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen

Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.

Routinekontrolle

Die Routinekontrolle findet alle zwei Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.  

Beauftragter Feuerungskontrolleur:

Christoph Sauter Kaminfeger AG
Friedhofstrasse 11a
8104 Weiningen

Tel. 044 742 20 10
Natel: 079 333 78 78
infoNULL@sauter-kaminfeger.ch

Links

Luftreinhalteverordnung (LRV)
AWEL - Abteilung Lufthygiene

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