Fristerstreckung
Sie möchten die Frist zur Einreichung der Steuererklärung über den 31. März hinaus verlängern? Sie haben folgende Möglichkeiten:
- schriftliches Gesuch bei der Abteilung Steuern einreichen
- Verlängerungsantrag über unseren Online-Schalter beantragen
- eFristverlängerung
Wichtig
- Das Gesuch ist vor Ablauf der Abgabefrist (31. März) einzureichen. Später eingereichte Gesuche können nicht bewilligt werden.
- Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres genehmigt. Weiter reichende Gesuche müssen wir abweisen.