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Fristerstreckung

Sie möchten die Frist zur Einreichung der Steuererklärung über den 31. März hinaus verlängern? Sie haben folgende Möglichkeiten:

Wichtig

  • Das Gesuch ist  vor Ablauf der Abgabefrist (31. März) einzureichen. Später eingereichte Gesuche können nicht bewilligt werden.
  • Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres genehmigt. Weiter reichende Gesuche müssen wir abweisen.

Zuständige Abteilung

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