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Hunde

Jeder in der Schweiz geborene oder aus dem Ausland importierte Hund muss spätestens im Alter von 3 Monaten oder vor Abgabe aus der Geburtsstätte mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der AMICUS (Nationale Datenbank für gekennzeichnete Hunde) gemeldet sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Schweizer Tierarzt.

Hundehalterinnen und Hundehalter haben innert 10 Tagen die Übernahme eines Hundes der Gemeinde/Hundekontrolle zu melden. Dies betrifft Hunde im Alter von mehr als drei Monaten. Die gleiche Meldefrist gilt bei Namens- und Adressänderungen, für die Abgabe des Hundes an einen neuen Halter oder bei Tod des Hundes. Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Gleichzeitig haben Hundehalterinnen und Hundehalter die Übernahme eines Hundes oder dessen Abgabe sowie den Tod des Hundes in der AMICUS Datenbank einzutragen. Der Login bleibt wie bisher analog der ANIS Datenbank unverändert.

Die Hundehaltung ist mit einer jährlichen Abgabe von CHF 190.00 verbunden, diese wird jährlich im Februar in Rechnung gestellt.

Alle Informationen und Änderungen zur neuen Hundedatenbank AMICUS finden Sie auf dem Merkblatt AMICUS. Merkblatt AMICUS  [PDF, 226 KB].

Weitere Informationen rund um die Hundehaltung finden Sie auf der Website des Veterinäramtes Zürich.

Links
AMICUS

Zuständige Abteilung

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