Führerausweis
Umschreibung von ausländischen Führerausweisen
Motorfahrzeugführer/innen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während 12 Monaten Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden und es muss ein Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich eingereicht werden.
Antrag auf Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat
Damit Ihr blauer Führerausweis in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden kann, ist pro Führerausweis ein Formular vollständig auszufüllen und zu unterschreiben (in schwarzer Farbe). Das aktuelle farbigePassfoto ist an der dafür vorgesehenen Stelle einzukleben. Senden Sie den Antrag zusammen mit dem blauen Führerausweis im Original an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich.
Adresse
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Umtausch Führerausweis
Uetlibergstrasse 301
Postfach
8036 Zürich
Das Formular „Antrag auf Umtausch des Führerausweises“ kann auch am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Führerausweis-Duplikat
Damit Sie ein Duplikat Ihres Führerausweises beantragen können, reichen Sie das Gesuch um Ausstellung eines Führerausweises dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich ein.
Adresse
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Links
Kantons- und Stadtpolizeiposten
Verzeischnis Schweizer Polizeiposten
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich