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Mieterwechsel – Ein- und Auszugsanzeigen

Liegenschaftenverwaltungen, Vermieter und Logisgeber (z.B. Aupairfamilien etc.) sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen jeden Ein- und Auszug zu melden.

Die Meldepflicht Dritter ersetzt die persönliche Meldepflicht nicht.

Elektronische Meldung von Mieterwechsel

Sie können uns Mieterwechsel direkt und ohne mühsames Versenden von Formularen elektronisch über www.drittmeldung.ch mitteilen. Es wird dafür kein Passwort benötigt. Mit diesem neuen eCH-Standard kann die Einwohnerkontrolle Ein-, Um- und Auszüge schneller und effizienter verarbeiten.

Zuständige Abteilung

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