Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach dem kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt.
Einfache Auskunft an Private
Wir geben an Private im Einzelfall voraussetzungslos Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt.
Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt Fr. 15.00.
Erweiterte Auskunft an Private
Weitere Angaben, wie Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden nur bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühr für eine erweiterte Auskunft beträgt Fr. 30.00.