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Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach dem kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt.

Einfache Auskunft an Private

Wir geben an Private im Einzelfall voraussetzungslos Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt.

Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt Fr. 15.00.

Erweiterte Auskunft an Private

Weitere Angaben, wie Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden nur bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Die Gebühr für eine erweiterte Auskunft beträgt Fr. 30.00.

Zuständige Abteilung

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