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Verpflichtungserklärung

Möchte eine Person aus einem visumspflichtigen Land in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise in die Schweiz ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung einreichen.

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn der Antragsteller nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Damit verpflichtet sich der Garant (im Normalfall der Gastgeber), die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der eingeladenen Personen entstehen könnten, bis zu einem bestimmten Betrag zu übernehmen.

Die Verpflichtungserklärung muss der Gastgeberin bzw. dem Gastgeber in der Schweiz zugesandt werden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber (Garantin/Garant) legt die Verpflichtungserklärung zusammen mit nachfolgend genannten Unterlagen der Einwohnerkontrolle Geroldswil zur Stellungnahme vor.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Verpflichtungserklärung (Formular)
  • Reisepass/ID-Karte
  • evtl. Reiseversicherung
  • aktuelle Bankkontoauszüge
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • aktueller Betreibungsregisterauszug (nach Bedarf)
  • Fr. 60.00

Die garantieleistende Person muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen, Stellvertretungen durch Ehepartner sind allerdings möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorliegt.

Alle Informationen rund um das Verfahren finden Sie im Merkblatt zum Einladungsschreiben und zur Verpflichtungserklärung.

Links
Staatssekretariat für Migration SEM
Migrationsamt des Kantons Zürich

Zuständige Abteilung

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