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Bewilligungsverlängerung

Verlängerung Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung (Ausweis B und C)

Ungefähr 2 Monate vor Ablauf Ihrer Bewilligung erhalten Sie vom Staatssekretariat für Migration die Verfallsanzeige. Das Verlängerungsgesuch ist spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle persönlich einzureichen. Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches, zu bezahlen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verfallsanzeige
  • Reisepass/ID-Karte
  • Ausländerausweis
  • Gebühr

 

Verlängerung Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Das Verlängerungsgesuch ist spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung persönlich bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches zu bezahlen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass/ID-Karte
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Gebühr

 

Die Gebühren richten sich nach der Ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011 sowie der Ausländerrechtlichen Gebührenordnung (Änderung vom 25. November 2019). Die Gebühren können je nach Bewilligung variieren.


Links

Staatssekretariat für Migration SEM
Migrationsamt des Kantons Zürich

Zuständige Abteilung

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