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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutenste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.

Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Altersrente kann 1 bis 2 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Das Anmeldeformular ist frühzeitig bei der AHV-Zweigstelle oder der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) einzureichen.

Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. der Ehegattin über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Über weitere Leistungsarten der AHV informiert Sie die SVA Zürich.

Link

SVA Zürich
Merkblatt AHV Rente

Zuständige Abteilung

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