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Schutzraum

Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.

Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe.

Neubau Schutzräume

Beratung, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume erfolgt durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO):

Landis AG
Bauingenieure + Planer
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil

Tel. 043 500 45 82
infoNULL@landis-ing.ch
www.landis-ing.ch

Periodische Kontrollen

Beratung in Ausrüstungsfragen und die periodischen Kontrollen (mindestens alle sechs Jahre) erfolgen durch den Schutzraumkontrolleur (SRK):

Zivilschutzorganisation Region Dietikon
Bremgartenstrasse 22
8953 Dietikon

Tel. 044 744 35 68
www.dietikon.ch  

Links

Amt für Militär und Zivilschutz

Zuständige Abteilung

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