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Baukontrolle

Die Ausführung bewilligter Bauten muss gemäss Gesetzgeber kontrolliert werden. In geeigneten Abständen wird deshalb geprüft, ob die Bauarbeiten den Vorschriften und Plänen entsprechen.

Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie z.B. Schnurgerüst, Rohbauvollendung, Bezugsbereitschaft sind durch den Bauherr oder den Bauverantwortlichen anzuzeigen. Die Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist. (§ 326-28 PBG)

Die Baukontrollen können Sie unter folgendem Kontakt in Auftrag geben:

Landis AG
Bauingenieure + Planer
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil

Tel. 043 500 45 82
infoNULL@landis-ing.ch
www.landis-ing.ch

Zuständige Abteilung

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