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Nebenbewilligung

Spezialbewilligung, welche für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens an sich nicht erheblich sind oder keine eigentlichen Baubewilligungen erfordern, werden als Nebenbewilligungen bezeichnet und können ergänzend bzw. nachträglichen Bewilligungsverfahren vorbehalten sein.

Nebenbewilligungen gibt es z.B. für:

Zuständige Abteilung

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