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Anschlussgebühren

Die Anschlussgebühr dient dem Einkauf in die öffentlichen Wasser- und Abwasseranlagen. Sie werden aufgrund der mutmasslichen Gebäudeversicherungsumme, vor Anschluss des Bauwerks an das Versorgungsnetz, in Rechnung gestellt. Die Schlussabrechnung erfolgt nach Bauvollendung aufgrund des Schätzungsergebnisses der Gebäudeversicherung Kanton Zürich.

Bei wertvermehrende Investitionen oder Anbauten an Gebäuden ist eine ergänzende Anschlussgebühr zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Revisionsschätzung der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich.

Wasseranschlussgebühr Berechnung
Wohnbauten 1% Gebäudeversicherungssumme
Industrie- und Gewerbebetriebe

1% Gebäudeversicherungssumme

Zuschläge:
Bei Bauten, die im Verhältnis zu den baulichen Aufwendungen
einen grossen Wasserverbrauch erwarten lassen, für Spitzenverbrauch und bei unregelmässigem Wasserbezug, Fr. 500.00 bis Fr. 5'000.00

 

Abwasseranschlussgebühr Berechnung
Wohnbauten 1,5% Gebäudeversicherungssumme
Ganz oder teilweise gewerblich genutze Gebäude Gebühr nach Massgabe von Art und Menge des anfallenden Abwassers
Unüberbaute Grundstücke und Grundstücke mit vielen Parkplätzen Gebühr nach Massgabe von Art und Menge des anfallenden Abwassers
Nur Schmutzwasserableitung Ermässigung von 30%
Nur Meteorwasserableitung Ermässigung von 50%

Den Tarif über die Wasserabgabe sowie die Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen finden Sie im Online-Schalter unter Verordnungen und Reglemente.

Zuständige Abteilung

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