Anschlussgebühren
Die Anschlussgebühr dient dem Einkauf in die öffentlichen Wasser- und Abwasseranlagen. Sie werden aufgrund der mutmasslichen Gebäudeversicherungsumme, vor Anschluss des Bauwerks an das Versorgungsnetz, in Rechnung gestellt. Die Schlussabrechnung erfolgt nach Bauvollendung aufgrund des Schätzungsergebnisses der Gebäudeversicherung Kanton Zürich.
Bei wertvermehrende Investitionen oder Anbauten an Gebäuden ist eine ergänzende Anschlussgebühr zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Revisionsschätzung der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich.
Wasseranschlussgebühr | Berechnung |
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Wohnbauten | 1% Gebäudeversicherungssumme |
Industrie- und Gewerbebetriebe |
1% Gebäudeversicherungssumme |
Abwasseranschlussgebühr | Berechnung |
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Wohnbauten | 1,5% Gebäudeversicherungssumme |
Ganz oder teilweise gewerblich genutze Gebäude | Gebühr nach Massgabe von Art und Menge des anfallenden Abwassers |
Unüberbaute Grundstücke und Grundstücke mit vielen Parkplätzen | Gebühr nach Massgabe von Art und Menge des anfallenden Abwassers |
Nur Schmutzwasserableitung | Ermässigung von 30% |
Nur Meteorwasserableitung | Ermässigung von 50% |
Den Tarif über die Wasserabgabe sowie die Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen finden Sie im Online-Schalter unter Verordnungen und Reglemente.