Navigieren in Geroldswil

Baupublikationen

Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren werden nach der Vorprüfung und erfolgter Aussteckung im kantonalen Amtsblatt und in der Limmattaler Zeitung ausgeschrieben.

Die Pläne liegen in der Abteilung Präsidiales während 20 Tagen zur Einsicht auf. Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, schriftlich einzureichen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.

Aktuelle Baupublikationen

Zuständige Abteilung

Seite drucken     PDF generieren