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Grabenaufbruch-Bewilligung

Für sämtliche Grabarbeiten auf öffentlichem Grund ist bei der Gemeinde eine Aufbruchbewilligung einzuholen. Das Bauvorhaben ist bezüglich Ort, Art und Termine zu beschreiben. Die Anfrage muss vorzeitig erfolgen. Die Baustellensignalisation ist mit der Gemeindepolizei abzusprechen. Der Grabenbau ist nach fachtechnischen Normen auszuführen und die Grabenauffüllung muss die geforderte Tragfähigkeit aufweisen. Für die provisorische Grabenabdeckung ist prinzipiell Kaltbelag zu verwenden. Belagsinstandstellungsarbeiten werden grundsätzlich durch das Tiefbauamt Geroldswil ausgeführt und gemäss kantonalem Tarif in Rechnung gestellt. Die Grabenaufbruchbewilligung oder das werkeigene Grabenaufbruchsformular ist direkt bei der zuständigen Verwaltungsabteilung einzuholen bzw. einzureichen.

Zuständige Abteilung

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