Einzelinitiative "Verbot von lärmenden Feuerwerk"
Am 30. Januar 2026 reichte Monika Wiedmer, Geroldswil, die Einzelinitiative "Verbot von lärmendem Feuerwerk" beim Gemeinderat Geroldswil ein. Die Prüfung dieser Einzelinitiative ergab, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Daher hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30. März 2026 die Einzelinitiative für gültig erklärt. Gleichzeitig überwies er dieses Geschäft an die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026.
Die Initiantin begründet ihre Initiative mit den belastenden Auswirkungen von lärmintensivem Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Umwelt. Insbesondere weist sie auf Stress und Angstreaktionen von Haustieren und Wildtieren hin sowie auf die erhebliche Lärmbelastung der Bevölkerung. Darüber hinaus thematisiert die Initiantin Umweltaspekte wie Feinstaub, Abfall und Schadstoffe.
In seiner Überweisung der Initiative an die Gemeindeversammlung hält der Gemeinderat fest, dass unter nicht Lärm verursachendes Feuerwerk das so genannte Barockfeuerwerk zu verstehen ist. Dabei handelt es sich um Bodenfeuerwerk, das im Freien abgebrannt wird. Typisch für ein Barockfeuerwerk sind Feuer- und Sonnenräder, Fontänen, Bengalisches Feuer und Wasserfälle. Hierzu ist keine Polizeibewilligung erforderlich.
Das Ziel der Initiative sei, die Lebensqualität zu verbessern und mehr Rücksicht auf sensible Bevölkerungsgruppen sowie Tier zu nehmen. Die Initiantin formuliert folgenden Initiativtext, welcher in der Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Geroldswil § 10 Feuerwerk ersetzen respektive anpassen soll:
§ 10 Feuerwerk
1 Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist ganzjährig verboten – auch in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar. Für besondere Veranstaltungen von öffentlichem Interesse kann der Sicherheitsvorstand das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen. Dabei darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass keine Personen, Tier- oder Sachgefährdungen entstehen.
Über diese Änderung der Polizeiverordnung werden gestützt auf Art. 13 Ziff. 3 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Geroldswil die Anwesenden der Gemeindeversammlung vom Montag, 15. Juni 2026 Beschluss fassen.