Navigieren in Geroldswil

Inkrafttreten der teilrevidierten Polizeiverordnung

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 die Teilrevision der Polizeiverordnung genehmigt. Die amtliche Publikation erfolgte am 18. Juni 2026. Innerhalb der Rekursfrist wurde kein Rekurs erhoben. Die Änderungen der teilrevidierten Polizeiverordnung sind somit rechtskräftig.

Mit Beschluss Nr. 239/2026 hat der Gemeinderat festgelegt, dass die teilrevidierte Polizeiverordnung per 19. Juli 2026 in Kraft tritt.

Änderungen:

§ 10 Feuerwerk
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist ganzjährig verboten - auch in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und vom 31 . Dezember auf den 1. Januar. Für besondere Veranstaltungen von öffentlichem Interesse kann der Sicherheitsvorstand das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen. Dabei darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass keine Personen-, Tier- oder Sachgefährdungen entstehen.

§ 17 Unfug an öffentlichen Sachen und auf öffentlichem Grund
1 Unfug an öffentlichen Sachen oder privatem Eigentum ist verboten. Insbesondere ist es untersagt, öffentliche Sachen oder privates Eigentum zu verunreinigen oder zu verändern.

2 Wer öffentlichen Grund verunreinigt, insbesondere die Parkgaragen Zentrum, Huebegg und Post, hat gemäss § 27 umgehend den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen, ansonsten nebst Busse auch allfällige Reinigungs- und lnstandstellungskosten zu tragen sind.

§ 18 Benützung öffentlicher Sachen und des öffentlichen Grundes
1 Öffentlicher Grund und öffentliche Einrichtungen (beispielsweise die Parkgaragen Zentrum, Huebegg, Post) dürfen nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung oder über den allgemeinen Gemeingeberauch hinaus benützt werden.

Hinweis:
Zusätzlich zum in der Polizeiverordnung geregelten Feuerwerksverbot gilt aufgrund der aktuellen Trockenheit ein allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Geroldswil. Dieses umfasst sämtliche offenen Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk.

Die geltenden Erlasse finden Sie auf unserer Website unter → Systematische Rechtssammlung


Zuständige Verwaltungsabteilung
Präsidiales