Grünschnitt
Rückschnitt Pflanzen - Frist bis 15. September 2026
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen bis spätestens 15. September 2026 zurückzuschneiden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Publikation: Rückschnitt
Zuständige Verwaltungsabteilung