Reminder: Grünschnitt Frist 15. September 2026
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gerne erinnern wir Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen, Fusswegen und Plätzen nochmals darauf hin, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen bis spätestens 15. September 2026 zurückzuschneiden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Publikation: Rückschnitt
Zuständige Verwaltungsabteilung