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Aufhebung absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das kantonale Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, verfügte am 25. Juni 2026, ein per 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf auf dem ganzen Kantonsgebiet geltendes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand 50 Meter). Dieses Verbot umfasst auch bestehende, eingerichtete Feuerstellen, so bei Picknick- und Spielplätzen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie Holzkohlefeuer und -grills.

Dank der in den letzten Tagen verbreiteten Niederschläge und der tieferen Temperaturen nimmt die Waldbrandgefahr signifikant ab. Damit sind die Voraussetzungen für die Aufhebung des seit 26.06.2026 geltenden Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe gegeben.

Mit kantonaler Verfügung des Amtes für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Operationsbereich Waldbrand vom 9. September 2026 wird das Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe im gesamten Kantonsgebiet Zürich per 10. September 2026, 12 Uhr, aufgehoben. 

Was ist erlaubt?

  • das Benützen von offiziellen und befestigten Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe
  • das Benützen von Feuerstellen in und um Waldhütten
  • Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills
  • das Entfachen von offenen Feuern
  • das Benützen von Gas- und Elektrogrills

Die Bevölkerung wird gebeten, brennende Raucherwaren und Zündhölzer auch künftig nicht wegzuwerfen, um Umweltverschmutzung zu vermeiden.

Die Gemeinde Geroldswil dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und das verantwortungsbewusste Verhalten während und nach dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

 

Zuständige Verwaltungsabteilung
Sicherheit