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Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion

Die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr, welche die Gemeindeversammlung Geroldswil mit Beschluss vom 8. Dezember 2025 festgesetzt hat, wird durch die Baudiretkion des Kantons Zürich genehmigt.

Planauflage: Der Genehmigungsentscheid des Kantons liegt zusammen mit dem geprüften Akt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, 1. Stock zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Publikation: Limmattaler Zeitung

Auflagefrist: 4. September bis 4. Oktober 2026

Zuständige Verwaltungsabteilung

Bau und Infrastruktur