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Gemeindehaushalt und Steuerfuss
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt,
dass das Erreichen einer ausgegliche-
nen Erfolgsrechnung beim Gemein-
dehaushalt schwierig ist. Einerseits
ist das Sparpotenzial grösstenteils
ausgereizt, andererseits steigen die
Ausgaben ständig an bzw. es entste-
hen neue Ausgaben. Es ist und bleibt
ungewiss, wie sich der ordentliche
Finanzhaushalt mittel- bis langfristig
entwickeln wird. Unaufhörliche und
unbeeinflussbare Kostensteigerun-
gen im Gesundheitsbereich und in der
sozialen Wohlfahrt, die Entwicklung
der Gemeindesteuern (z.B. Unterneh-
menssteuerreform) und die Werterhal-
tung der Infrastrukturanlagen sind nur
schwer abschätzbar.
Aus heutiger Sicht ist eine künftige
Steuerfusserhöhung deshalb nicht
auszuschliessen. Dank dem Netto-
mietertrag in der Grössenordnung
einer halben Million Franken aus
dem Baufeld Ost, der erfolgswirksam
in den allgemeinen Finanzhaushalt
fliesst, führt dies zu einer finanziellen
Entlastung. Die zusätzlichen Liegen-
schaftenerträge können somit dazu
beitragen, dass der Steuerfuss später
nur moderat oder gar nicht angeho-
ben werden muss.
Die Gründe, die Vorlage
zu unterstützen, sind vielfältig
und zukunftsweisend




