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Wohn- und Gewerbehaus Zentrum Huebegg - Vandalismus und Littering - Weiteres Vorgehen

Seit der Eröffnung des Wohn- und Gewerbehauses "Huebegg" im Zentrum Geroldswil und der damit verbundenen Tiefgarage (1. und 2. UG) ist es bereits zu mehreren Vorkommnissen im Bereich Vandalismus (Toiletten-Brand, Graffiti, Unrat, Motorradrennen, Alkohol- und Drogenkonsum usw.) gekommen, welche sich teilweise auch kostenintensiv für die Gemeinde Geroldswil zeigten. Es halten sich verschiedene Personen und Gruppen in den Hauszugängen und Tiefgaragenteilen in unberechtigter Weise auf. Für die Gemeinde Geroldswil als Eigentümerin der Wohn- und Geschäftsräume ist es wichtig, dass sich die Wohnungen attraktiv und sicher zeigen und eine hohe Lebensqualität und Dienstleistung angeboten sowie auch eine hohe Miet-Auslastung erzielt werden kann. Zudem sollen die Steuerzahler von weiteren Kosten, welche durch Vandalismus entstehen, geschützt werden.

Der Gemeinderat stellt im Weiteren fest, dass unberechtigte Fahrzeuglenker den Vorplatz bzw. Zentrumsplatz zu privaten/gewerblichen Parkierungszwecken und für das Ein- und Ausladen von Personen und Gütern nutzen. Die abgestellten Fahrzeuge verdecken teils Sichtwinkel vom Platz aus, hin zum angrenzenden, fliessenden Verkehr und reduzieren somit die Verkehrssicherheit. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass der Vorplatz nicht von Fahrzeugen belegt ist, um eine gewollte Platzwirkung und Sicherheit zu erzielen, zumal es sich um ein zentrales Element der Zentrumsentwicklung der Gemeinde Geroldswil handelt.

Aufgrund der verschiedenen Vorkommnissen und Feststellungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2021 beschlossen, für den Zentrumsplatz als Grundeigentümerin der Parzelle Kat. Nr. 1838 ein öffentlich-rechtliches Parkverbot (Signal 2.50, Parkieren verboten) bei der Kantonspolizei Zürich zu beantragen, welches das Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte Personen allgemein verbietet. Berechtigt ist, wer über eine Bewilligung der Gemeinde Geroldswil verfügt.

Um den sich häufenden Vandalismusschäden und unberechtigten Aufenthalten in den Hauszugängen, Treppenhäusern und Tiefgaragenteilen des Wohn- und Gewerbehauses entgegen zu treten, hat der Gemeinderat beschlossen, rechtliche Massnahmen zu ergreifen.

Daher wird bei dem Bezirksgericht Dietikon ein audienzrichterliches Verbot beantragt, welches den Aufenthalt für Unberechtigte in der Unterniveaugarage "1. und 2. UG sowie in den Hauszugängen/ Treppenhäuser" untersagt. Berechtigt sind Fahrzeughalter/innen für das Ein- und Ausparken ihres Fahrzeuges. In der gesamten Garage sowie in allen Hauszugängen/Treppenhäusern soll das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken verboten werden. Die Polizei wird dann befugt sein, Personen, welche dieses Verbot missachten, wegzuweisen. Im Weiteren können dann die besagten Personen mit hohen Bussen bestraft werden.

Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, im Bereich der Tiefgarageneinfahrt ein Rollgittertor zu installieren, welches in den Abendstunden unbefugte Eintritte verhindern soll. Damit verbunden ist auch die Steuerung der Eingangstüren, so dass der Zugang zur Tiefgarage nur noch mit einem entsprechenden Parkticket möglich ist. Die Kosten für das Rollgittertor und die dazugehörigen Installationen betragen ca. Fr. 40'000.00.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die vorgenannten Massnahmen erforderlich sind und er ist nicht bereit, die Geschehnisse weiterhin zu dulden. Die Bevölkerung ist gebeten, Beobachtungen und Vorkomnisse im Bereich des Zentrums "Huebegg" der Kantonspolizei (117) zu melden.

 

 

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