Betreibungsauszug
Betreibungsauszüge können über sich selbst oder über Dritte eingeholt werden und sind gebührenpflichtig.
Persönlicher Betreibungsauszug
Der persönliche Betreibungsauzug wird:
- benötigt für Bankgeschäfte, Wohnungs- und Stellensuche.
- über den Zeitraum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
- gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und einer Gebühr von Fr. 17.00 am Schalter des Betreibungsamtes oder über den Online Schalter ausgestellt.
Betreibungsauszug über Dritte
Ein Betreibungsauszug über Dritte wird:
- zur Bonitätsprüfung benötigt.
- über den Zeitrum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
- auf schriftliche Anfrage oder am Schalter des Betreibungsamtes gegen Vorlegung eines Interessennachweises und einer Gebühr von Fr. 18.00 ausgestellt.