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Betreibungsauszug

Betreibungsauszüge können über sich selbst oder über Dritte eingeholt werden und sind gebührenpflichtig.

Persönlicher Betreibungsauszug

Der persönliche Betreibungsauzug wird:

  • benötigt für Bankgeschäfte, Wohnungs- und Stellensuche.
  • über den Zeitraum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
  • gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und einer Gebühr von Fr. 17.00 am Schalter des Betreibungsamtes oder über den Online Schalter ausgestellt.

Betreibungsauszug über Dritte

Ein Betreibungsauszug über Dritte wird:

  • zur Bonitätsprüfung benötigt.
  • über den Zeitrum des Wohnsitzes in Geroldswil, Weiningen oder Oetwil a.d.L. ausgestellt.
  • auf schriftliche Anfrage oder am Schalter des Betreibungsamtes gegen Vorlegung eines Interessennachweises und einer Gebühr von Fr. 18.00 ausgestellt.

Zuständige Abteilung

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