Unsachgemässe Abfallentsorgung
Audienzrichterliches Verbot
Gemäss audienzrichterlichem Verbot ist das Abstellen, Ablagern und Deponieren von Abfall aller Art ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten auf dem gesamten Areal der Wertstoffsammelstelle Giessacker unter Androhung von Polizeibussen bis Fr. 200.00 untersagt.
Die Gemeinde behält sich vor, anstelle einer Verzeigung, die Kosten für die korrekte Entsorgung von ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten auf dem Areal der Sammelstelle abgestellten, abgelagerten und deponierten Abfällen inkl. Verwaltungskosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.