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Unsachgemässe Abfallentsorgung

Audienzrichterliches Verbot

Gemäss audienzrichterlichem Verbot ist das Abstellen, Ablagern und Deponieren von Abfall aller Art ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten auf dem gesamten Areal der Wertstoffsammelstelle Giessacker unter Androhung von Polizeibussen bis Fr. 200.00 untersagt.


Die Gemeinde behält sich vor, anstelle einer Verzeigung, die Kosten für die korrekte Entsorgung von ausser­halb der offiziellen Öffnungszeiten auf dem Areal der Sammelstelle abgestellten, abgelager­ten und de­ponierten Abfällen inkl. Verwaltungskosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

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