Ordentliches Einbürgerungsverfahren
In diesem Verfahren werden Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben sowie minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben.
Voraussetzungen
Um sich im ordentlichen Verfahren einbürgern zu lassen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Eintrag im Schweizer Zivilstandsregister
Sie sind im Zivilstandsregister eingetragen.
- C-Bewilligung
Sie haben eine gültige C-Bewilligung.
- Aufenthaltsfristen
Sie leben seit 10 Jahren in der Schweiz.
Die Zeit in der Schweiz wird je nach Status anders angerechnet:- Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
- Die Jahre mit C- und B-Bewilligung zählen ganz.
- Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb.
- Die Jahre mit N- und L-Bewilligung zählen nicht.
- Wohnsitzfrist aktuelle Gemeinde
Sie leben bei Einreichung des Gesuches seit mindestens 2 Jahren in Geroldswil.
(Bewerbende, die das Gesuch vor dem 25. Geburtstag einreichen, müssen nur zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben.)
- Einhaltung des Strafgesetzes
Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister.
- Keine offenen Betreibungen
Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bekommen.
- Werte der Bundesverfassung
Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:- Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
- Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
- Jede Person darf ihre Meinung sagen.
- Integration der Familie
Sie unterstützen Ihre Familie (Ehefrau, Ehemann, Kinder) bei der Integration in der Schweiz.
(zum Beispiel beim Besuch von Sprachkursen, in der Schule bei sozialen und kulturellen Aktivitäten)
- Eigene Integration
Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie haben Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
- Deutschkenntnisse
Sie haben genügend Deutschkenntnisse (schriftlich A2, mündlich B1).
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Grundkenntnisse
Sie haben Grundkenntnisse über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
Detaillierte Informationen und Hilfsmittel für die Vorbereitung auf den Test finden Sie hier.
- Aktuelle Tätigkeit
Sie können sich und Ihre Familie finanzieren oder Sie sind in einer Ausbildung
Ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie hier herausfinden.
Ob Sie den Grundkenntnistest machen müssen, können Sie hier herausfinden.
Der Grundkenntnistest wird für die Gemeinde Geroldswil durch die Bildungswerkstatt Zürich durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch hier online erfassen.
Verfahrensablauf
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Informationen und Beratung erhalten Sie in der Abteilung Präsidiales
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Einreichung des Gesuchs via Homepage Gemeindeamt Kanton Zürich
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Vorprüfung des Einbürgerungsgesuches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
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Vertiefte Prüfung des Einbürgerungsgesuches durch die Abteilung Präsidiales
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Absolvieren der Standortbestimmungen Deutsch und Gesellschaft
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Beschlussfassung durch den Gemeinderat
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Weiterleitung des Einbürgerungsgesuches zur Beschlussfassung an den Kanton Zürich sowie das Bundesamt für Migration
Gebühren
Sie haben für die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts sowie für die eidgenössische Einbürgerungje eine separate Gebühr zu bezahlen.
Kommunale Gebühren im Einbürgerungsverfahren
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pro Person ab dem vollendeten 25 Altersjahr |
CHF 600.00 |
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pro Person bis zum vollendeten 25 Altersjahr |
CHF 300.00 |
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pro Person bis zum vollendeten 20 Altersjahr |
gebührenfrei |
| Ehepaare | CHF 1'100.00 |
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miteingebürgerte Kinder |
gebührenfrei |
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Bearbeitungsgebühr bei Rückzug oder Abschreibung des Einbürgerungsgesuches pro Gesuch |
CHF 200.00 |
| Bearbeitungsgebühr bei Ablehnung des Einbürgerungsgesuches pro Gesuch | CHF 400.00 |
Links
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Staatssekretariat für Migration
Bürgerrechtsgesetz
Kantonale Bürgerrechtsverordnung
Kommunale Bürgerrechtsbestimmungen
Gebührentarif