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Ordentliches Einbürgerungsverfahren

In diesem Verfahren werden Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben sowie minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben.

Voraussetzungen

Um sich im ordentlichen Verfahren einbürgern zu lassen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Eintrag im Schweizer Zivilstandsregister
    Sie sind im Zivilstandsregister eingetragen.
     
  • C-Bewilligung
    Sie haben eine gültige C-Bewilligung.
     
  • Aufenthaltsfristen
    Sie leben seit 10 Jahren in der Schweiz.

    Die Zeit in der Schweiz wird je nach Status anders angerechnet:
    • Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
    • Die Jahre mit C- und B-Bewilligung zählen ganz.
    • Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb.
    • Die Jahre mit N- und L-Bewilligung zählen nicht.
       
  • Wohnsitzfrist aktuelle Gemeinde
    Sie leben bei Einreichung des Gesuches seit mindestens 2 Jahren in Geroldswil.
    (Bewerbende, die das Gesuch vor dem 25. Geburtstag einreichen, müssen nur zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben.)
     
  • Einhaltung des Strafgesetzes
    Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister.
     
  • Keine offenen Betreibungen
    Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bekommen.
     
  • Werte der Bundesverfassung
    Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
    • Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
    • Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
    • Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
    • Jede Person darf ihre Meinung sagen.
       
  • Integration der Familie
    Sie unterstützen Ihre Familie (Ehefrau, Ehemann, Kinder) bei der Integration in der Schweiz.
    (zum Beispiel beim Besuch von Sprachkursen, in der Schule bei sozialen und kulturellen Aktivitäten)
     
  • Eigene Integration
    Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie haben Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
     
  • Deutschkenntnisse
    Sie haben genügend Deutschkenntnisse (schriftlich A2, mündlich B1).
    Weitere Informationen finden Sie hier.
     
  • Grundkenntnisse
    Sie haben Grundkenntnisse über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
    Detaillierte Informationen und Hilfsmittel für die Vorbereitung auf den Test finden Sie hier.
     
  • Aktuelle Tätigkeit
    Sie können sich und Ihre Familie finanzieren oder Sie sind in einer Ausbildung

Ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie hier herausfinden.

Ob Sie den Grundkenntnistest machen müssen, können Sie hier herausfinden.

Der Grundkenntnistest wird für die Gemeinde Geroldswil durch die Bildungswerkstatt Zürich durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch hier online erfassen.

Verfahrensablauf

  • Informationen und Beratung erhalten Sie in der Abteilung Präsidiales
  • Einreichung des Gesuchs via Homepage Gemeindeamt Kanton Zürich
  • Vorprüfung des Einbürgerungsgesuches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
  • Vertiefte Prüfung des Einbürgerungsgesuches durch die Abteilung Präsidiales
  • Absolvieren der Standortbestimmungen Deutsch und Gesellschaft
  • Beschlussfassung durch den Gemeinderat
  • Weiterleitung des Einbürgerungsgesuches zur Beschlussfassung an den Kanton Zürich sowie das Bundesamt für Migration

Gebühren

Sie haben für die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts sowie für die eidgenössische Einbürgerungje eine separate Gebühr zu bezahlen. 

Kommunale Gebühren im Einbürgerungsverfahren

pro Person ab dem vollendeten 25 Altersjahr

CHF 600.00

pro Person bis zum vollendeten 25 Altersjahr

CHF 300.00

pro Person bis zum vollendeten 20 Altersjahr

gebührenfrei
Ehepaare CHF 1'100.00

miteingebürgerte Kinder

gebührenfrei

Bearbeitungsgebühr bei Rückzug oder Abschreibung des Einbürgerungsgesuches pro Gesuch

CHF 200.00

Bearbeitungsgebühr bei Ablehnung des Einbürgerungsgesuches pro Gesuch CHF 400.00

Links

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Staatssekretariat für Migration 
Bürgerrechtsgesetz
Kantonale Bürgerrechtsverordnung
Kommunale Bürgerrechtsbestimmungen
Gebührentarif

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