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Verfahren für Schweizer Bürger

Voraussetzungen

Um das Geroldswiler Bürgerrecht zu erwerbern müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz ist seit mindestens zwei Jahren in Geroldswil (für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 25 Jahren genügen zwei Jahr Wohnsitz im Kanton Zürich)
  • eigentständige finanzielle Erhaltungsfähigkeit
  • unbescholtener Ruf

Verfahrensablauf

Das schriftliche Gesuch um Aufnahme in das Geroldswiler Bürgerrecht mit den entsprechenden Beilagen, richten Sie bitten an den Gemeinderat Geroldswil. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen. Kinder, welche unter die elterliche Sorge der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen.

Der Gemeinderat wird Ihr Gesuch anschliessend prüfen und Sie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind in das Gemeindebürgerrecht aufnehmen.

Merkblatt Einbürgerung Schweizer Bürger

Gebühren

Für die Einbürgerung wird eine Gebühr von Fr. 250.00 erhoben. In diesen Gebühren sind die Publikationsgebühren enthalten.

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