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Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach dem kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt.

Einfache Auskunft an Private

Wir geben an Private im Einzelfall voraussetzungslos Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt.

Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt CHF 15.00.

Erweiterte Auskunft an Private

Weitere Angaben, wie Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden nur bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Die Gebühr für eine erweiterte Auskunft beträgt CHF 30.00.