Navigieren in Geroldswil

Kantonales Steueramt Zürich

Kantone

Die Kantone können grundsätzlich frei entscheiden, welche Steuern sie erheben wollen. Das führt dazu, dass jeder Kanton der Schweiz sein eigenes Steuergesetz hat. Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Grundstückgewinne sowie weitere Steuerobjekte können daher in jedem Kanton unterschiedlich besteuert werden. 

Die Bundesverfassung gibt lediglich vor, welche Steuern nicht erhoben werden dürfen. Die Bundesverfassung verbietet auch die interkantonale Doppelbesteuerung und ungerechtfertigte Steuervergünstigungen.

Um die Steuererhebung in den Kantonen bezüglich Steuerpflicht und Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, gibt es das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG).

Der Nationale Finanzausgleich (NFA) hat zum Zweck, strukturelle, geografische und demografische Unterschiede bei den Kantonen abzufedern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seite drucken     PDF generieren