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Waffenerwerbsschein

Erwerb

Unter Erwerb einer Waffe wird der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden

Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile können sowohl im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden.

Bewilligungspflichtige Waffen

Pistole, Revolver, Selbstladebüchse, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftrepetierer, ausländische Ordonanzrepetiergeräte, Selbstlaldeflinte, halbautomatische Gewehre (z.B. Sturmgewehr PE90, PER57).

Diese Aufzählung ist nicht vollzählig, weitere Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe.

Gesuch

Das vollständig unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen der Gemeindepolizei einzureichen

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

Verfahren

Das Gesuch wird von der Gemeindepolizei geprüft und anschliessend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet

Verweigerungsgründe

Minderjährigkeit
Annahme, dass die gesuchstellende Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
Eintrag im Strafregister wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung
Krankheiten, die für den Umgang mit Waffen ein erhöhtes Risiko darstellen könnten, wie Medikamente-, Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit

Gültigkeit

Der Waffenerwerbsschein wird für sechs Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig.

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