Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion
Die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr, welche die Gemeindeversammlung Geroldswil mit Beschluss vom 8. Dezember 2025 festgesetzt hat, wird durch die Baudiretkion des Kantons Zürich genehmigt.
Planauflage: Der Genehmigungsentscheid des Kantons liegt zusammen mit dem geprüften Akt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, 1. Stock zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Publikation: Limmattaler Zeitung
Auflagefrist: 4. September bis 4. Oktober 2026
Zuständige Verwaltungsabteilung