Navigieren in Geroldswil

Einbürgerung

Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Sie haben hier ein neues zuhause gefunden, sind integriert und setzen sich mit dem Geschehen unseres Landes auseinander. Aus diesem Grund haben Sie den Wunsch in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen zu werden.

Ausländerinnen und Ausländer können in einem ordentlichen bzw. erleichterten Verfahren eingebürgert werden. Sie erwerben mit dem Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht des Kantons Zürich und der Gemeinde Geroldswil.

Ebenfalls können Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde beantragen.

Verfahren

Zuständige Abteilung

Seite drucken     PDF generieren