Einbürgerung
Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Sie haben hier ein neues Zuhause gefunden, sind integriert und setzen sich mit dem Geschehen unseres Landes auseinander. Aus diesem Grund haben Sie den Wunsch in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen zu werden.
Ausländerinnen und Ausländer können in einem ordentlichen bzw. erleichterten Verfahren eingebürgert werden. Sie erwerben mit dem Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht des Kantons Zürich und der Gemeinde Geroldswil.
Ordentliche Einbürgerung
Sie leben seit 10 Jahren in der Schweiz und möchten sich ordentlich einbürgern lassen? Dann finden Sie hier Informationen zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen.
Erleichterte Einbürgerung
Sie sind seit mindestens 3 Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet, leben seit 5 Jahren in der Schweiz und interessieren sich für die erleichterte Einbürgerung? Dann finden Sie hier Informationen zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen.
Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer
Ebenfalls können Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde beantragen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.